FAQ

Der Patient benötigt eine Pflegeeinstufung, muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft wohnen und von einer privaten Person versorgt werden. Ab 2017 wird die Pflegeeinstufung in die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Unsere Sanicura Pflegeboxen steht dann allen Patienten mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 kostenlos zur Verfügung.
Nach §78 Absatz 1 in Kombination mit §40 Absatz 2 SGB XI besitzen Versicherte einen rechtlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40,- EUR monatlich. Die Bedingungen, wie in der ersten Frage dargelegt, müssen erfüllt werden.
Die Erstattung umfasst folgende Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz und Schutzschürzen. Bei anderen Produkten (z. B. Inkontinenzmittel) kann eine Kostenübernahme ausschließlich durch die Krankenversicherung erfolgen.
Ja. Privatversicherte bekommen von uns eine Rechnung, die sie zur Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen können. Im Falle von Beihilfeberechtigten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfestelle jeweils 50% der Kosten.
Ja. Ein Wechsel ist monatlich ohne Schwierigkeiten machbar. Ebenso ist eine Unterbrechung des Bezugs jederzeit möglich. Eine kurze Mitteilung an uns reicht aus.